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Ärzte/Zahnärzte-Thema

Vergütungsrecht

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Vergütungsrecht

Das ärztliche Vergütungsrecht beruht bei Privatpatienten auf der GOÄ bzw. der GOZ. Bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherungen (Kassenpatienten) sind die Vergütungsregelungen je nachdem in welchem Bezirk eine Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung die Praxis liegt, sehr unterschiedlich und ändern sich oftmals von Quartal zu Quartal. Hinzu kommt, dass die Honorarbescheide oftmals so kompliziert gestaltet sind, dass viele Ärzte diese nur überfliegen und dabei Berechnungsfehler oftmals übersehen. Wir prüfen für die Mandanten die Honorarbescheide und führen gegebenenfalls durch das notwendig werdende Widerspruchsverfahren.  Ferner beraten und vertreten wir gegen private Krankenversicherer, wenn diese Privatabrechnungen nicht oder nur zum Teil erstatten wollen.

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