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Ärzte/Zahnärzte-Thema

Haftungsrecht

H2 Subtitle
Mit Krankenhausplanung punkten

Die haftungsrechtliche Beurteilung der Handlung von Ärzten und Zahnärzten erfolgt unter Heranziehung des im Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachmedizinischen Standards. Dies herauszuarbeiten ist auch Gegenstand einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung. Unsere Mandate betreuen wir unter Beachtung der neuesten Entwicklungen in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung im Arzthaftpflichtrecht. Die Aufarbeitung des medizinischen Behandlungsgeschehens gehört nach unserer Auffassung notwendig zu einer sachgerechten juristischen Aufarbeitung eines Haftungsfalles. Schließlich gehört die Einbeziehung von vorgelagerten und nachgelagerten medizinischen Behandlungen in die Beurteilung des Gesamtkomplexes.

 

Unsere anwaltliche Tätigkeit verstehen wir auch im Sinne einer jeweils aktuellen Risikobewertung und Einbeziehung unserer Mandanten zur Findung einer für sie sachgerechten Handlungsoption. Keinesfalls verstehen wir unser Handwerk nur in einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht, vielmehr steht es im gebotenen Fall auch in unserem Bemühen, eine Verständigung mit der Gegenseite herbeizuführen.
Im Hinblick auf die oftmals emotional belasteten Verfahren in der Arzthaftung bemühen wir uns um einen angemessenen und respektvollen Umgang im Streit, ohne dabei unsere Position zu vernachlässigen.

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