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Ärzte-Thema

Privatliquidation

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Privatliquidation

Die Privatliquidation bei Ärzten erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei Zahnärzten nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), Vorschriften des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (BEMA) und des SGB V insbesondere bei zahnprothetischen Behandlungen. 

Wir beraten ausschließlich Behandler (Ärzte und Zahnärzte), die das Liquidationsrecht ausüben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Weitere Mandanten sind Abrechnungsstellen und Factoring-Gesellschaften, die in diesem Bereich tätig sind. 

Außergerichtlich erfolgt die Beratung im Zusammenhang mit Fragen der wirtschaftlichen Aufklärung der Patienten insbesondere bei zahnprothetischen Leistungen, bei der Gestaltung von Praxisformularen (z.B. Honorarvereinbarungen und Vereinbarungen über Verlangensleistungen) im Zusammenhang mit der Gestaltung der Vergütung bei innovativen Neuerungen in der Medizin und der Auseinandersetzung mit Kostenträgern. 

Gerichtlich vertreten wir Behandler, Abrechnungsstellen und Factoring-Gesellschaften bundesweit bei der Durchsetzung privatärztlicher und zahnärztlicher Honorarforderungen. 
 

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