Ärzte/Zahnärzte-Thema
BAG
H2 Subtitle
Berufsausübungsgemeinschaften
Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) bestehen immer aus mindesten zwei zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten/Zahnärzten. Die häufigste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Aber auch die Partnerschaftsgesellschaft erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die BAG kann sowohl örtlich – an einem Standort – gegründet werden als auch an mehreren Standorten. Dann spricht man von einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG). Bei einer ÜBAG muss an jedem Standort mindestens ein Gesellschafter mit vertragsärztlicher Zulassung niedergelassen sein. Der Behandlungsvertrag mit dem Patienten kommt immer mit der gesamten BAG/ÜBAG zustande. Wir beraten bei der Wahl der Gesellschaftsform, führen die Vertragsverhandlungen, Gestalten die entsprechenden Gesellschaftsverträge und begleiten die Mandanten im sich daran anschließenden Genehmigungsverfahren vor den Zulassungsgremien (Zulassungsausschuss bzw. Berufungsausschuss). Sollte es wider Erwarten nötig werden, setzen wir die Rechte unserer Mandanten auch vor den Sozialgerichten durch.