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Ärzte/Zahnärzte-Thema

Praxisgemeinschaften

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Praxisgemeinschaften

Eine Praxisgemeinschaft (PG) besteht immer aus mindesten zwei zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzten/Zahnärzten. Die weitaus häufigste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Im Gegensatz zur Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist die PG eine reine Kostengemeinschaft. Im Verhältnis zum Patienten tritt die PG nie als solche auf, sondern die beteiligten Ärzte treten gegenüber den Patienten als Einzelpraxis auf. Das bedeutet, dass der Behandlungsvertrag im Gegensatz zur BAG niemals mit der PG sondern immer nur mit dem jeweils betreffenden, vom Patienten gewählten Arzt/Zahnarzt zustande kommt. Die PG hat nur den Zweck, sich die Kosten für die Praxisräume und das Personal zu teilen. Bei der PG sind neben den gesellschaftsrechtlichen Regelungen diejenigen des Vertragsarztrechtes unbedingt zu beachten. Wir beraten bei der Frage PG oder BAG, führen die Vertragsverhandlungen und gestalten die Verträge. Ferner übernehmen wir die Anzeige der PG gegenüber den Zulassungsgremien und der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung.

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