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Klinik-Themen

Krankenhausplanung

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Mit Krankenhausplanung punkten

Die Krankenhausplanung begreift sich als weit mehr als „nur“ die Etablierung von Krankenhausabteilungen im Krankenhausplan. Im Ergebnis ist ein Versorgungsausftrag für das Krankenhaus daraus sicherzustellen, als der Krankenhausplan sich überwiedend als Rahmenplan versteht, der seine inhaltlich Ausdifferenzierung in den curricila der Facharztweiterbildungen der jeweiligen Landesärztekammern erfährt.

Zuzugeben ist, dass mit Einführung des Fallpauschalensystems im Kalenderjahr 2004 zunehmend die Frage nach dem originären Versorgungsauftrag in den Hintergrund getreten ist. Die beginnende Renaissance dürfte aber spätestens mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 26.04.2022 zur Ausgleiderung einer strahlenthereutischen Einrichtung eingeläutet worden sein. Wir beraten und vertreten Krankenhausträger vor allen Krankenhausplanungsbehörden im Bundesgebiet seit nunmehr über 20 Jahre.

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