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Klinik-Thema

Haftungsrecht

H2 Subtitle
Mit Haftungsrecht punkten

Seit über 20 Jahren sind wir spezialisiert in der Betreuung von Verfahren zu Behandlungsfehlervorwürfen. Wir vertreten Krankenhäuser, deren Mitarbeiter und Kooperationspartner. Auch Träger von stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen gehören zu unseren Mandanten.  Hierzu gehören auch Ärzte, die im Rahmen einer berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung tätig werden. Zudem vertreten wir Berufsgenossenschaften, soweit sie im Rahmen der für sie hoheitlich tätigen Durchgangsärzte in Anspruch genommen werden.


Regelmäßig werden wir auf Veranlassung der involvierten Haftpflichtversicherung oder ihrer Handlungsbevollmächtigten tätig.
Aufgrund unserer Spezialisierung liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Betreuung von Arzthaftpflichtprozessen vor Gericht. Ergänzend unterstützen wir unsere Mandanten im Rahmen vorgerichtlicher Verfahren, beispielsweise in der Durchführung von Schlichtungs- oder Güteverfahren sowie in der außergerichtlichen Mediation und in Vergleichsverhandlungen.

 

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