Bild

Klinik-Thema

Datenschutz

H2 Subtitle
Datenschutz

Datenschutz im Gesundheitswesen wird geprägt durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist und die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten regelt. Daneben tritt insbesondere für Kliniken mit kirchlichen Trägern das DSG-EKD und das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) für die römisch-katholische Kirche mit im Wesentlichen im Verhältnis zur DSGVO identischen Regelungen. Flankiert wird dies im Gesundheitswesen durch die Regelungen zum Sozialdatenschutz, die sich im Sozialgesetzbuch I, V und X finden. 

 

Gesundheitsdaten sind in besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO zugeordnet. Sie genießen deshalb besonderen Schutz. 

 

Unabhängig von den Datenschutzbestimmungen sind parallel immer die Anforderungen an die berufliche Schweigepflicht zu beachten und die Einhaltung ihrer jeweiligen Voraussetzungen sind separat zur prüfen (2-Schranken-Prinzip). 

 

Wir beraten Krankenhäuser in diesem Spanungsfeld bei allen Fragen des Datenschutzes. Dazu gehören insbesondere: 
 

  • Prüfung und ggf. Modifikation von Datenschutzkonzepten,
  • Hinwirken auf die Einhaltung der Rechte Betroffener, 
  • Unterrichtung und Schulung auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften,
  • Erstellen rechtssicherer Vertragslösungen und 
  • Vertretung gegenüber Datenschutzbehörden und Patienten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

News

Auszeichnungen

armedis Ratings &
Auszeichnungen


TOP Kanzlei 2022
Law Awards 2021 + 2020

Auszeichnungen armedis