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Klinik-Themen

Arbeitsrecht

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Mit Arbeitsrecht punkten

Das wichtigste Kapital eines dienstleistungsorientierten Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Das gilt erst recht im Gesundheitswesen – ob im Krankenhaus, im Medizinischen Versorgungszentrum oder in der niedergelassenen Praxis. Mit Blick auf ein effektives Zusammenarbeiten ist daher eine individuelle und gut abgestimmte vertragliche Gestaltung nicht nur einzelner Arbeitsverhältnisse sondern auch in der Gesamtschau von erheblicher Bedeutung – vor allem im Falle von strukturellen Veränderungen. Dabei muss das Arbeitsrecht stets im Lichte der Dynamik im Gesundheitswesen und unter Beachtung der berufsrechtlichen Besonderheiten gestaltet werden.


Wir begleiten Krankenhausträger, Medizinische Versorgungszentren und Praxisinhaber nicht nur im Zusammenhang mit der Begründung, Änderung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertreten Ihre Interessen, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung einmal nicht vermeiden lässt. Auch in kollektivrechtlichen Fragen – zum Beispiel bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen, der Durchführung von Einigungsstellen und auch bei tarifvertraglichen Verhandlungen – begleiten wir Sie, um hier mit Ihnen gemeinsam eine belastungsfähige Zukunft mit Ihren Mitarbeitern zu gestalten.
Von besonderer Bedeutung hat sich dabei im individualvertraglichen Bereich die Unterstützung bei der Verhandlung von Chefarztverträgen gezeigt.
Bei strukturellen Herausforderungen, wie etwa dem Erwerb oder der Erweiterung von vertragsärztlichen Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren, aber auch im Falle der Ausgliederung einzelner Tätigkeitsfelder, sind bereits im Zuge der Planung die Besonderheiten des Betriebsübergangs nach § 613a BGB frühzeitig einzubeziehen.

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