Ärzte/Zahnärzte-Thema
Versorgungsverträge
H2 Subtitle
Besondere Versorgungsverträge
Im Rahmen der sog. „besonderen Versorgung“ gesetzlich versicherter Patienten sieht der Gesetzgeber für ambulante und stationäre Leistungserbringer Möglichkeiten vor, Verträge zu selektivvertraglichen Versorgungsformen (sog. „Selektivverträge) direkt mit den Kostenträgern zu vereinbaren. Wir beraten bei der Verhandlung, Entwicklung und Gestaltung derartiger Verträge.