Ärzte/Zahnärzte-Thema
Gesellschaftsrecht
H2 Subtitle
Gesellschaftsrecht / Beteiligungsformen
Ärztliches Gesellschaftsrecht kommt bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), örtlichen und überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften sowie bei Praxisgemeinschaften zum Tragen. Die gängigsten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft und die GmbH. Bei der jeweiligen Vertragsgestaltung sind komplizierte zivilrechtliche, vertragsarztrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu beachten, die für den rechtlichen Laien kaum zu überblicken sind. Wir beraten bei der Vertragsgestaltung in Zusammenarbeit mit spezialisierten Steuerberatern aber auch bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern bis hin zur Vertretung vor den Gerichten.