Bild

Ärzte/Zahnärzte-Thema

MVZ

H2 Subtitle
Medizinische Versorgungszentren: MVZ

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen beziehungsweise Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten. Im Gegensatz zu den klassischen Teilnahmeformen (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft), bei denen die Praxisinhaber die ärztliche Tätigkeit in der Regel persönlich auszuüben haben, zeichnen sich MVZ insbesondere durch eine organisatorische Trennung der Inhaberschaft von der ärztlichen Behandlungstätigkeit aus. MVZ können von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, bestimmten gemeinnützigen Trägern und anerkannten Praxisnetzen gegründet werden. Darüber hinaus besteht auch für Kommunen die Möglichkeit, MVZ zu gründen und damit aktiv die Versorgung in der Region zu verbessern. Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes oder einer Ärztin liegen, der in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist. MVZ können sowohl als fachübergreifende als auch als arztgruppengleiche Einrichtungen betrieben werden. Das bedeutet, dass auch reine Hausarzt-MVZ sowie spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ möglich sind. Wir beraten bei Neugründung, Erweiterung und beim Verkauf von MVZ.

News

Auszeichnungen

armedis Ratings &
Auszeichnungen


TOP Kanzlei 2022
Law Awards 2021 + 2020

Auszeichnungen armedis