Ärzte/Zahnärzte-Thema
Berufsrecht
H2 Subtitle
Berufsrecht
Die Ausübung des (zahn)ärztlichen Berufes unterliegt diversen berufsrechtlichen Regelungen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland mehr oder weniger stark voneinander. So ist beispielsweise in Bayern die Ausübung einer (zahn)ärztlichen Praxis in der Rechtsform einer GmbH nicht erlaubt (Ausnahme nur bei Medizinischen Versorgungszentren- MVZ), hingegen in Berlin – wenn auch unter bestimmten Einschränkungen – zulässig. Ferner kommt es immer wieder zu (angeblichen) berufsrechtlichen Verfehlungen der Ärzte. Wir beraten und führen die betreffenden Verfahren sowohl vor den Ärztekammern als auch vor den Heilberufsgerichten. In manchen Fällen kommt es auch zur Entziehung der Approbation. Auch hierbei stehen wir unseren Mandanten zur Seite und übernehmen die Verteidigung.