Bild

Arbeitgeber-Thema

Einigungsstellen

H2 Subtitle
Begleitung bei Einigungsstellen

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebes vor. Nicht immer gibt es hier deckungsgleiche Vorstellungen und folglich auch nicht immer einvernehmliche Lösungen kollektivrechtlicher Konflikte im Betrieb. Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle, die stets dann entscheidet, wenn in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht gefunden werden kann.


Dies betrifft insbesondere soziale Angelegenheiten, die Veränderung des Arbeitsplatzes, aber auch die Schaffung personeller Auswahlrichtlinien und die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen.


Regelmäßig nehmen wir für den Arbeitgeber an Sitzungen von Einigungsstellen teil, um die betrieblichen Interessen dort durchzusetzen bzw. den dort entwickelten Betriebsvereinbarungen eine arbeitgeberseitige Prägung zu geben.


Gelingt dies im Einzelfall nicht, übernehmen wir selbstverständlich auch die Vertretung im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung von Sprüchen der Einigungsstelle.

News

Auszeichnungen

armedis Ratings &
Auszeichnungen


TOP Kanzlei 2022
Law Awards 2021 + 2020

Auszeichnungen armedis