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Hochschulen-Thema

Institutionelle Anerkennung

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Leistungen für Hochschulen

Das Angebot hochschulischer Ausbildung ist nicht etwa dem Staat vorbehalten. Das Grundgesetz ermöglicht es auch privaten Anbietern, Hochschulen zu gründen.


Die institutionelle Anerkennung privater Hochschulen nach den Landeshochschulgesetzen und die Akkreditierung und Re-Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat stellen hohe Anforderungen an Regulatorik und Governance. Namentlich in Bereichen mit Bezug zum Gesundheitswesen bieten wir juristische Unterstützung an.

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