DR. UTA RÜPING
RECHTSANWÄLTIN
FACHANWÄLTIN VERWALTUNGSRECHT
FACHANWÄLTIN MEDIZINRECHT
PARTNERIN
Curriculum Vitae
Studium der Rechtwissenschaften in Bonn
1. Staatsexamen in Düsseldorf
Referendariat in München, Augsburg, Straßburg und Luxemburg
2. Staatsexamen in München
Promotion zum Dr. iur. am Institut für Staatsrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Rechtsanwältin in Augsburg
Seit 1987 Rechtsanwältin in Hannover, seit 1998 selbständig in spezialisierter Sozietät
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht
2000 – 2021 auch Notarin in Hannover
2007 – 2012 Richterin am Niedersächsischen Staatsgerichtshof (Ehrenamt)
2013 – 2021 Vizepräsidentin des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs (Ehrenamt)
2012 – 2026 Gründerin und Partnerin der verwaltungs- und medizinrechtlichen Sozietät Rüping Unger PartmbB
Seit 2026 Partnerin der armedis Rechtsanwälte PartmbB am Standort Hannover
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
Juristische Studiengesellschaft Hannover
Redaktioneller Beirat der Niedersächsischen Verwaltungsblätter
Redaktioneller Beirat der NordÖR
Schwerpunkte
Zu den Schwerpunkten ihrer anwaltlichen Tätigkeit gehören:
Vertretung von Universitäten und Medizinischen und Psychologischen Fakultäten im Hochschul- und Hochschulzulassungsrecht
Anerkennung und Akkreditierung von privaten Hochschulen
Beratung und Vertretung von Gebiets- und Berufskörperschaften öffentlichen Rechts im Verwaltungs-, Berufs- und Kommunalrecht
„Berufszulassung“ und Verträge zur Leistungserbringung und –abrechnung im Gesundheitswesen
Vertretung und Beratung von Hochschulambulanzen, Aus- und Weiterbildungsstätten in der Psychotherapie
Chefarztverträge
Zulassung und Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung
Praxisabgabe und Praxisnachfolge
Kooperationen im Gesundheitswesen
Beratung und Vertretung von Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren, Psychotherapeuten, sonstigen Leistungserbringern des SGB V und Berufsverbänden im Gesundheitswesen.